Energy Sharing braucht zwei Hebel zugleich: ein kluges Energiewirtschaftsgesetz und ein modernes Genossenschaftsgesetz. Erst im Zusammenspiel entstehen Rechtssicherheit, digitale Teilhabe und bezahlbarer Bürgerstrom. Gastbeitrag von Maximilian Kuhn
Deutschland steht vor einer Weichenstellung. Mit § 42c EnWG wird Energy Sharing erstmals bundesweit greifbar. Parallel modernisiert die Genossenschaftsgesetz-Reform die Rechtsform, mit der Bürgerinnen, Kommunen und Mittelstand solche Projekte tragen können: digitale Gründung, virtuelle Beschlüsse, klare Förderlogik. Getrennt gedacht entsteht ein Gesetz ohne Träger – und eine Rechtsform ohne Markt. Erst im Zusammenspiel entstehen Rechtssicherheit, digitale Teilhabe und bezahlbarer Bürgerstrom.
Quelle: energiezukunft.eu